AML/KYC-Richtlinie
1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Diese Richtlinie regelt Massnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (AML) sowie die Identifikationspflichten (KYC) im Casino Interlaken AG. Sie gilt für sämtliche Besucher des landbasierten Casinos und Nutzer der Online-Plattform casinointerlaken.com.
Rechtsgrundlagen sind das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), die Spielbankenverordnung (SPBV-EJPD), das Geldwäschereigesetz (GwG) sowie die revidierte Datenschutzgesetzgebung (nDSG). Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) übt die Aufsicht aus.
2. Identifikationspflicht beim Zutritt
2.1 Landbasiertes Casino
Vor dem Zutritt besteht Ausweispflicht gemäss Art. 24 BGS und Art. 28 Abs. 1 SPBV-EJPD. Zutritt ist nur mit gültigem amtlichen Ausweisdokument zulässig.
Akzeptierte Ausweisdokumente:
– Reisepass
– Identitätskarte
– Führerausweis
– Internationale Ausweispapiere mit Schweizer Einreiseberechtigung
Die Kontrolle erfolgt durch geschultes Personal am Eingang. Es werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität erfasst. Fotokopien der Ausweisdokumente können angefertigt und archiviert werden.
2.2 Online-Plattform casinointerlaken.com
Für die Nutzung der Online-Plattform ist eine vollständige Verifizierung des Kundenkontos erforderlich. Die Identitätsprüfung vor der ersten Auszahlung kann folgende Methoden umfassen:
– Upload von Ausweiskopien
– Biometrische Liveness-Checks (ISO 30107-3)
– Video-Identifikation
Auszahlungen sind erst nach abgeschlossener KYC-Verifizierung möglich.
3. Altersverifikation
Die Teilnahme am Spielbetrieb ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. Alterskontrolle erfolgt bei jeder Identitätsprüfung. Minderjährige werden ausgeschlossen.
4. Datenerhebung und -verarbeitung
4.1 Erhobene Daten
Im Rahmen der AML/KYC-Pflichten werden folgende Daten erfasst:
– Name, Vorname
– Geburtsdatum
– Nationalität
– Ausweisdokumentnummer
– Wohnadresse (bei Online-Nutzung)
– Transaktionsdaten
4.2 Rechtsgrundlagen
Die Datenverarbeitung erfolgt nach:
– Geldspielgesetz (BGS)
– Geldspielverordnung (VGS)
– Spielbankenverordnung EJPD (SPBV-EJPD)
– Geldwäschereigesetz (GwG)
– Datenschutzgesetz (nDSG)
Verantwortlich: E. Wolf, Casino Interlaken AG, Strandbadstrasse 44, CH-3800 Interlaken.
4.3 Aufbewahrungsfristen
Ausweiskopien und Transaktionsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt. Dies dient der Erfüllung von Meldepflichten, Unterstützung behördlicher Ermittlungen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen.
4.4 Datenweitergabe
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder Behörden erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung der AML-Pflichten notwendig ist. Datenübermittlungen ins Ausland sind nur in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau zulässig.
5. Transaktionsüberwachung
5.1 Schwellenwerte
Transaktionen über festgelegte Schwellenwerte unterliegen besonderer Überwachung. Bei Spielgeräten beträgt der maximale Einzelgewinn CHF 25’000. Gewinne dieser Höhe werden dokumentiert und geprüft.
5.2 Verdachtsmeldungen
Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung ist umgehend eine Meldung an die MROS zu erstatten. Verdachtsmomente sind insbesondere:
– Ungewöhnliche Transaktionsmuster
– Einsätze ohne nachvollziehbaren wirtschaftlichen Hintergrund
– Verweigerung von Identitätsnachweisen
– Einsatz von Mitteln ohne Bezug zu Einkommen oder Vermögen
6. Zutrittsverweigerung und Spielausschluss
6.1 Zutrittsverweigerung
Der Zutritt kann gemäss Art. 23 BGS ohne Angabe von Gründen verweigert werden, insbesondere bei:
– Verdacht auf Geldwäscherei oder Betrug
– Eintrag in Sperrlisten
– Verstoss gegen die Hausordnung
– Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
6.2 Spielausschluss
Ein Spielausschluss erfolgt, wenn:
– Eine Spielsuchtproblematik vorliegt
– Ein Selbstausschluss beantragt wurde
– Meldungen durch Behörden oder Fachstellen vorliegen
– Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden
Der Ausschluss gilt schweizweit für alle landbasierten Casinos, Online-Plattformen sowie Angebote von Swisslos und Loterie Romande. Die Sperre wird im zentralen System registriert.
7. Pflichten der Gäste und Nutzer
7.1 Ausweispflicht
Jeder Nutzer ist verpflichtet, bei jedem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen und vorzuweisen. Weigerung führt zum Ausschluss.
7.2 Wahre Angaben
Alle Angaben bei Identifikation und Kontoeröffnung müssen wahrheitsgemäss und vollständig sein. Falsche Angaben führen zur Sperrung des Spielbetriebs und können strafrechtliche Folgen haben.
7.3 Datenaktualisierung
Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Name, Ausweisdokument) sind umgehend mitzuteilen. Bei Online-Konten erfolgt die Anpassung über das Kundenkonto oder den Support unter [email protected].
8. Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Die Zusammenarbeit erfolgt mit der ESBK, der MROS sowie weiteren in- und ausländischen Aufsichtsbehörden. Gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. d BGS besteht ein Informationsaustausch zur Bekämpfung von Geldwäscherei und illegalem Glücksspiel.
9. Technische und organisatorische Massnahmen
Es werden technische und organisatorische Massnahmen umgesetzt zur Sicherung personenbezogener Daten. Dazu zählen:
– Verschlüsselte Datenübertragung
– Zugriffsbeschränkungen
– Regelmässige Schulungen des Personals
– Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge
10. Änderungen der Richtlinie
Die Richtlinie kann an gesetzliche Änderungen und Anforderungen der Aufsichtsbehörden angepasst werden. Änderungen werden auf der Website publiziert.
11. Kontakt
Fragen zur AML/KYC-Richtlinie oder zur Datenverarbeitung sind zu richten an:
Casino Interlaken AG
Strandbadstrasse 44
CH-3800 Interlaken
Verantwortlich für Datenschutz: E. Wolf
Online-Kunden:
E-Mail: [email protected]
Spielerschutz: [email protected]